Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen Mirdita Reinigung Berisha, Belalpstrasse 2, 3904 Naters („Mirdita Reinigung“) und ihren Kundinnen und Kunden über Reinigungs- und Unterhaltsdienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Offerte vom Kunden mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. Die Offerte basiert auf den vom Kunden gemachten Angaben (z. B. Grösse des Objekts, gewünschter Umfang). Stellt sich vor Ort heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich vom besprochenen Umfang abweicht, informieren wir den Kunden vorab über allfällige Mehrkosten.
Mirdita Reinigung führt die vereinbarten Arbeiten mit geschultem Personal sorgfältig und nach den vereinbarten Inhalten durch. Für die Reinigung erforderliche Infrastruktur (z. B. Strom- und Wasseranschluss) ist vom Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Mitgebrachtes Reinigungsmaterial und -equipment bleibt Eigentum von Mirdita Reinigung.
Es gelten die in der jeweiligen Offerte genannten Preise (in Schweizer Franken). Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann Mirdita Reinigung Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnen.
Bei beauftragten Umzugsreinigungen gewährt Mirdita Reinigung eine Abnahmegarantie: Wird die Reinigung bei der Wohnungsübergabe durch Vermieterschaft oder Verwaltung begründet beanstandet, behebt Mirdita Reinigung die betroffenen Punkte kostenlos und so rasch wie möglich, in der Regel innert 24 bis 48 Stunden. Voraussetzung für die Abnahmegarantie ist, dass die Beanstandung Mirdita Reinigung innerhalb von 48 Stunden nach der Übergabe schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) mit Angabe der konkreten Mängel mitgeteilt wird. Die Abnahmegarantie deckt keine Schäden oder Mängel, die nicht Gegenstand der vereinbarten Reinigungsleistung waren (z. B. bauliche Mängel, Abnutzungsspuren, vorbestehende Schäden).
Terminverschiebungen sind nach Möglichkeit kostenlos, sofern sie uns mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterreichbarkeit vor Ort (z. B. kein Zugang zum Objekt) kann Mirdita Reinigung den bereits eingeplanten Aufwand ganz oder teilweise in Rechnung stellen.
Sofern Mirdita Reinigung für die Auftragserfüllung Schlüssel oder Zugangscodes übergeben werden, werden diese sorgfältig verwahrt und ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet. Nach Abschluss des Auftrags werden Schlüssel vereinbarungsgemäss zurückgegeben oder hinterlegt.
Mirdita Reinigung haftet für Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ihrer Mitarbeitenden verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Gegenständen, deren besondere Empfindlichkeit oder Wert vor Auftragsbeginn nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Allfällige Schäden sind Mirdita Reinigung unmittelbar nach Feststellung zu melden.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung behandelt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Mirdita Reinigung im Kanton Wallis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.